ÄA Martin Weberbeck:
Ich habe die Aussagen zur demokratischen Kooperation mit den Eltern (Zeile 251-257) nur teilweise verstanden. Insbesondere ist mir nicht klar, ob es um das Verhältnis der Schule zu den Eltern oder der Schüler*innen zu ihren Eltern geht.
Die Eltern haben eine doppelte Rolle in Bezug auf die Schule:
1. Der Staat (vertreten durch die Lehrer*innen) greift in den Erziehungsprozess der Eltern ein.
2. Eltern vertreten die Interessen ihrer minderjährigen Kinder, wo diese das nicht selbst können.
Hier ein Textvorschlag:
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Auch die Eltern tragen zum Gelingen des Schullebens bei. Durch den Aufbau einer kooperativen, unterstützenden Beziehung zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern entsteht Vertrauen.
Eltern vertreten die Interessen ihrer Kinder, wo diese es noch nicht selbst können. Gleichzeitig soll die Befähigung der Schüler*innen, ihre Interessen in der Schulgemeinschaft selbst zu vertreten, gestärkt werden.
Eltern und Schule teilen sich die Aufgabe der Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Ein gutes Verhältnis zwischen Lehrer*innen und Eltern, Kommunikation auf Augenhöhe und ein wertschätzender Austausch tragen zur guten Beziehung mit den Schüler*innen wesentlich bei. Ein gutes Lernklima ermöglicht gelingende Bildungsprozesse. Wir fordern, dass Konzepte zur Erziehungs- und Bildungspartnerschaft an allen Schulen umgesetzt werden.
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